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Abschlüsse MSA


Fragen und Antworten zum Mittleren Schulabschluss (MSA) Stand 2011/12

Der Mittlere Schulabschluss (MSA)

Stand 2011/12

Fragen und Antworten

Was ist der Mittlere Schulabschluss (MSA)?

Der MSA ist der am Ende der 10.Klasse außer dem „Erweiterten Hauptschulabschluss“ erreichbare Schulabschluss. Einen „Realschulabschluss“ gibt es nicht mehr.

Wie erreiche ich den MSA?

In der 10.Klasse finden im 2.Halbjahr Prüfungen statt. In Deutsch, Englisch und Mathematik gibt es schriftliche Prüfungen mit zentraler Themenstellung für alle Berliner Schülerinnen und Schüler. In Englisch kommt eine mündliche Prüfung zum „Hörverstehen“ dazu, deren Themen nach Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde schulintern erstellt werden. Schüler/innen der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) können sich auch dafür entscheiden, die Prüfung in der Fremdsprache nicht in Englisch, sondern in Französisch abzulegen.

Alle Schüler/innen müssen zudem eine mündliche „Prüfung in besonderer Form“ ablegen. Diese Prüfung können sie wahlweise in Biologie, Chemie, Physik, Arbeitslehre, Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde, Ethik, Musik, Kunst, 2. Fremdsprache oder in einem beliebigen Wahlpflichtfach (mit Ausnahme der Fächer der schriftlichen Prüfung) ablegen.

Schüler der SESB legen diese Prüfung in der Sprache ab, in der das Fach unterrichtet wurde. Sie können durch Entscheidung der Schule aber auch Teile der Prüfung in französischsprachigen Fächern auf Deutsch ablegen. Zu diesem Prüfungsteil des MSA kommen noch die erforderlichen Leistungen im gesamten 10.Jahrgang (siehe unten). Beides zusammen – Prüfungen und Jahresleistungen – entscheiden über das Erreichen des MSA.

Muss ich an diesen Prüfungen teilnehmen?

Ja, wenn du in mindestens zwei Fächern aus der Fächergruppe Deutsch/1.Fremdsprache/Mathematik in einem FE-Kurs unterrichtet wirst.

Du kannst aber auch daran teilnehmen, wenn du nur einen oder keinen FE-Kurs besuchst. Dann entscheidet die Zeugniskonferenz zum Halbjahr der 10. Klasse, ob deine Lehrer/innen dir die Teilnahme empfehlen. Die Empfehlung der Klassenkonferenz erscheint auf deinem Halbjahreszeugnis. Deine Eltern müssen dann noch einen entsprechenden Antrag auf Teilnahme an den Prüfungen stellen.

Wenn du in mehr als vier Fächern schlechtere als ausreichende Leistungen auf dem Halbjahreszeugnis hast, kannst du an den schriftlichen Prüfungen nicht teilnehmen. Achtung: An der Sophie-Scholl-Schule nehmen aber alle Schüler an den Präsentationsprüfungen teil. Sofern diese Prüfung nicht für den MSA gewertet wird, weil du an den anderen Prüfungen nicht teilnimmst, geht deine Leistung in die Jahrgangsnote ein.


Dann kann ich den MSA auch erreichen, ohne FE-Kurse im 10.Jahrgang zu besuchen?

Im Prinzip ja. Allerdings sind auch die Jahresleistungen wichtig. Du hast also noch eine zweite Chance! Die genauen Bedingungen erfährst du im nächsten Absatz.

Wann habe ich den MSA geschafft?

In der Fremdsprache werden die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Verhältnis 2:1 zu einer Note zusammengefasst. Das heißt, dass der Prüfungsteil zum MSA am Ende aus 4 Noten besteht. Diese müssen mindestens ausreichend sein. Nur eine 5 kann durch eine 3 ausgeglichen werden. Ist dies nicht gegeben, hast du noch eine zusätzliche Chance: In einem der schriftlichen Fächer kann noch eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegt werden. Die endgültige Note wird dann im Verhältnis 2:1 (schriftlich zu mündlich) gebildet.

Um den MSA zu erreichen, kommen noch weitere Bedingungen hinzu:

In allen Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts mindestens 7 Punkte (egal, ob im FE oder GA- Kurs),

dazu in zwei weiteren Fächern nochmals mindestens 7 Punkte und in allen anderen Fächern mindestens 4 Punkte. Insgesamt müssen es 42 Punkte in den nicht leistungsdifferenzierten Fächern und mindestens 84 Punkte insgesamt sein. In zwei Fächern maximal darfst du diese Vorgaben unterschreiten, aber dabei nur einmal in der Fächergruppe Deutsch/Erste Fremdsprache/Mathematik.


Kann ich denn dann auch in die Gymnasiale Oberstufe gehen, obwohl ich keine FE-Kurse besucht habe?

Nein, denn dazu sind – neben dem Bestehen der Prüfungen – noch folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Teilnahme an mindestens drei Kursen des oberen Niveaus (FE) – darunter mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache -,mindestens 9 Punkte in den leistungsdifferenzierten Fächern , in den anderen Fächern mindestens 4 Punkte. Zweimal kannst du diese Vorgaben unterschreiten, aber dabei nur einmal in der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache.

Außerdem musst du insgesamt mindestens 112 Punkte erreichen, davon mindestens 56 in den nicht leistungsdifferenzierten Fächern.


Was wird geprüft?

In den schriftlichen Prüfungen geht es darum, entsprechend den zwischen den Bundesländern vereinbarten „Bildungsstandards“ nachzuweisen, dass man die entsprechenden Kompetenzen erworben hat. Eure Fachlehrer/innen können euch genauer erklären, was das in den einzelnen Fächern bedeutet, denn sie haben in den letzten Jahren Erfahrungen durch die bisherigen MSA-Prüfungen am Ende der 10. Klasse gesammelt. Genauso verhält es sich bei der mündlichen Prüfung in der Fremdsprache.

Bei der „Prüfung in besonderer Form“ (siehe oben) geht es darum, dass du dich über mindestens 6 Wochen mit einem Thema beschäftigt hast, das Ergebnis deiner Arbeit präsentierst und dich einem Prüfungsgespräch über dieses Thema stellst.

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Wer legt die Themen der Prüfungen fest?

Wie schon gesagt, die Themen für die schriftlichen Prüfungen werden zentral für alle Schülerinnen und Schüler festgelegt. Für die mündliche Prüfung in der Fremdsprache gibt es schulinterne Aufgaben, die nach einheitlichen Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde erstellt werden.

Für die zusätzliche „Prüfung in besonderer Form“ legst du selbst das Thema fest, musst es dir aber vorher genehmigen lassen.


Was ist denn das „Besondere“ an der „Prüfung in besonderer Form“?

Erstens wählst du dir das Fach und das Thema selber aus. Zweitens musst du dich über einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen mit dem Thema beschäftigen. Drittens musst du eine Präsentation zu dem Thema vorbereiten. Das kann eine Projektarbeit, ein Powerpoint-Vortrag oder eine praktische Prüfung (z.B. ein Experiment) sein. Thesenpapiere, Foliendarstellungen, Plakate, Video- oder Tonbandproduktionen und anderes können vorgestellt werden.

Außerdem soll diese Prüfung als Gruppenprüfung durchgeführt werden. Du schließt dich also mit maximal 3 Mitschülern zusammen und bereitest mit ihnen eine gemeinsame Präsentation vor. Im anschließenden Prüfungsgespräch müsst ihr dann das Präsentationsergebnis erläutern. Jeder von euch bekommt die gleiche Zeit, so dass nicht einer für alle reden kann.

Nur auf Antrag kannst du auch allein arbeiten und dich einzeln prüfen lassen.

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Kann ich das Thema vollkommen frei wählen?

Fast, aber nicht ganz, denn das Themengebiet muss zuvor vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dies passiert Ende November. Die genaue Themenformulierung legst du spätestens zu Beginn des 6 wöchigen Vorbereitungszeitraums mit dem betreuenden Fachlehrer fest. Das Thema soll problemorientiert formuliert sein (Also nicht: „Der Mauerbau 1961“, sondern: „War der Bau der Berliner Mauer vermeidbar?“). Deine Lehrer werden dich auf jeden Fall beraten. Sie geben dir auch Tipps, worauf du besonders achten musst. Dafür erhältst du auch noch zusätzliche schriftliche Informationen. Achtung: Die Übernahme einer ausgearbeiteten Präsentation aus den Vorjahren gilt als Täuschungsversuch und wird mit der Note 6 bewertet. Damit wäre die gesamte Prüfung nicht bestanden.

Wie lange dauern die Prüfungen?

Die schriftlichen Prüfungen dauern in Deutsch 180 Minuten, in der Fremdsprache 150 Minuten und in Mathematik 135 Minuten. Die mündlichen Prüfungen in der Fremdsprache werden grundsätzlich als Partnerprüfungen mit zwei Kandidaten durchgeführt. Bei 2 Prüfungskandidaten dauern die Prüfungen 10-12 Minuten. Die Dauer der „Prüfung in besonderer Form“ beträgt - wenn es eine Einzelprüfung ist – 20 Minuten. Bei Gruppenprüfungen sind es 15 Minuten pro Teilnehmer. Dabei hat die Präsentation besonderes Gewicht.

Wer prüft?

An der Schule wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Vorsitzender ist der Schulleiter. Außerdem gehören von ihm benannte Lehrkräfte dazu.

Die schriftlichen Prüfungen werden von einem Fachlehrer/einer Fachlehrerin korrigiert und benotet. Über die endgültige Note entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, also der Schulleiter, der sich natürlich an die Vorschläge der Fachlehrer hält und nur in Konfliktfällen entscheidet.

Für die mündlichen Prüfungen werden Fachausschüsse gebildet, zu denen eine Lehrkraft als Prüfer und eine weitere Lehrkraft als Protokollant gehören. Der Prüfer schlägt eine Note vor und entscheidet gemeinsam mit dem Protokollanten.

Es prüft dich in der Regel der Lehrer, der dich in dem Prüfungsfach unterrichtet und auch bei deiner Vorbereitung der Präsentation beraten hat.

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Ich habe eine Lese- und Rechtschreibstörung, habe ich da überhaupt eine Chance?

Nur wenn eine „gravierende LRS“ gutachterlich bestätigt wurde, können dir auf Antrag bestimmte Erleichterungen gewährt werden, zum Beispiel eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Prüfungsaufgaben. Bei Rechenstörungen gibt es bislang leider keine vergleichbaren Regelungen.

Im Falle einer körperlichen Behinderung gibt es besondere Regelungen, einen so genannten „Nachteilsausgleich“, der auf Antrag gewährt wird.


Wann wird geprüft?

Die schriftlichen Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:

Deutsch 24.04.2012, Mathematik 26.04.2012, 1. Fremdsprache 03.05.2012. Beginn jeweils 10.00 Uhr. Der Termin der mündlichen Prüfungen in der 1. Fremdsprache wird noch festgelegt (voraussichtlich im Mai 2012).

„Prüfung in besonderer Form“ : 21./22./23. 03. 2012.

Wann muss ich mein Thema für die „Prüfung in besonderer Form“ anmelden?

Bis zum 28.11.2011 musst du das Prüfungsfach, das Themengebiet und die Mitglieder deiner Prüfungsgruppe auf dem offiziellen Meldebogen beim Klassenlehrer abgeben. Der Beratungszeitraum deiner Lehrer/innen beginnt am 06.02.2012. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die genaue Themenformulierung festgelegt werden. Deine Lehrer helfen dir dabei. Bis zum Beginn des Beratungszeitraums solltest du bereits eine konkrete Vorstellung zu inhaltlichen Schwerpunkten und zur Art der Präsentation entwickeln.

Wann erfahre ich, ob mein Thema genehmigt ist?

Nachdem der Prüfungsausschuss alle Vorschläge gesichtet hat, erfährst du, ob das Themengebiet so oder in einer abgewandelten Form genehmigt ist. Die genaue Themenformulierung stimmst du zu Beginn des Beratungszeitraumes mit dem betreuenden Lehrer ab, der sie in deine Unterlagen einträgt.

Worauf muss ich noch achten?

Bei der Vorbereitung auf die Prüfung in besonderer Form berät dich dein entsprechender Fachlehrer. Diese Beratungen werden auf deinem Meldebogen vermerkt.

Wann erfahre ich, ob ich bestanden habe?

Die Ergebnisse der Präsentationsprüfungen werden nach Abschluss der Prüfungen, spätestens in der ersten Woche nach den Osterferien bekanntgegeben. Alle anderen Prüfungsergebnisse werden erst bekanntgegeben, wenn sämtliche Korrekturen abgeschlossen sind. Dann erfährst du, ob du den Prüfungsteil des MSA bestanden hast. Nun ist noch wichtig, welche Noten du im Schuljahr erreicht hast (s.o.). Die Prüfungsergebnisse sind nicht Teil der Jahrgangsnote, sie haben keinen Einfluss darauf! Erst mit dem Zeugnis ist endgültig klar, welchen Abschluss du am Ende der 10.Klasse erworben hast!

Brunswicker /Reger